Gutschein-
bedingungen

1. Gültigkeit Unsere Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum drei (3) Jahre gültig, sofern auf dem Gutschein nichts Abweichendes vermerkt ist. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§195, §199 BGB).

2. Einlösung Der Gutschein kann ausschließlich im ausstellenden Restaurant für Speisen und Getränke eingelöst werden. Eine Einlösung ist nur während der regulären Öffnungszeiten möglich.

3. Einmalige Verwendung Jeder Gutschein ist nur einmal einlösbar. Nach vollständiger Einlösung verliert der Gutschein seine Gültigkeit.

4. Teilweise Einlösung Sofern der Gutscheinwert den Rechnungsbetrag übersteigt, bleibt das Restguthaben auf dem Gutschein bestehen und kann bei einem weiteren Besuch eingelöst werden.

5. Keine Barauszahlung Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder eines Restguthabens ist grundsätzlich ausgeschlossen.

6. Differenzbetrag Übersteigt der Rechnungsbetrag den Wert des Gutscheins, ist der Differenzbetrag vom Gast zu begleichen.

7. Übertragbarkeit Der Gutschein ist übertragbar und kann auch von Dritten eingelöst werden.

8. Verlust oder Diebstahl Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Gutscheins übernehmen wir keine Haftung. Ein Ersatz kann nicht ausgestellt werden.

9. Kombination mit anderen Aktionen Eine Kombination mit anderen Rabattaktionen, Sonderangeboten oder Gutscheinen ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist.

10. Missbrauch Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch behalten wir uns das Recht vor, die Einlösung des Gutscheins zu verweigern.

11. Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gutscheinbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.